E. biete als Arzt seine Leistungen über die A. GmbH an. Im geschäftlichen Alltag sei ein Arzt immer wieder gezwungen, als Person und nicht als Kapitalgesellschaft aufzutreten, z. B. bei Abrechnungen über entsprechende Ärztenummern oder bei der Ausstellung von Arztzeugnissen. Dies habe wohl dazu beigetragen, dass die Darlehensverträge auf das Geschäftsdomizil abgeschlossen worden seien, jedoch nicht die Firma in der Adresse aufgeführt sei.