5. 5.1. 5.1.1. Die Rekurrentin macht geltend, die Darlehen seien Geschäftsvermögen und würden dem Geschäftszweck dienen. Die Darlehen seien zu einem höheren Zinssatz gewährt worden, als eine auf dem Bankkonto zu erwartende Rendite, dies bei einer sehr hohen Absicherung mittels Schuldbriefen.