3.3. Das KStA hat eine geldwerte Leistung von CHF 78'042.00 im Nachsteuerverfahren erfasst. Trotz der korrigierten Steuerfaktoren resultierte unverändert die Minimalsteuer. Es ist kein Steuerausfall entstanden. Dementsprechend ist die Nachsteuerverfügung insgesamt aufzuheben.