7.4.7. Aufgrund des von G. im August 2013 (Anhang zur Jahresrechnung der D. 2012, datiert vom 6. August 2013) erklärten Rangrücktrittes musste die D. die Bilanz im Jahr 2012 nicht deponieren. Mit dem Verkauf der Liegenschaft Z., welcher am 8. August 2013 beurkundet wurde, an die D. für CHF 2.7 Mio. und den Weiterverkauf durch die D. am 20. Dezember 2013 (Datum der öffentlichen Beurkundung) an die H. AG für CHF 4.3 Mio. konnte die D. saniert und deren Rennbetrieb fortgeführt werden. Wie im Parallelverfahren der C. AG (3-RV.2018. 61) mit Urteil vom 21. Januar 2021, Erw.