Es wird in der Replik in Bezug auf das Kaufsgeschäft zwischen der D. und der H. AG von einer Vorlaufszeit von etwa zwei Monaten ausgegangen. Wird derselbe zeitliche "Massstab" auf den Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. Februar 2013 der C. AG angewandt, müssen entsprechende Abklärungen durch die Verwaltungsräte G. und Q. vorbereitend bereits im Januar 2013 eingeleitet worden sein. Das dem so ist, zeigt das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der C. AG vom 14. Januar 2013, wo bereits eine Offerte der D. (obwohl deren Umfirmierung erst am 11. April 2013 erfolgte) erwähnt ist.