Der Forderungskaufvertrag zwischen der Rekurrentin und der I. AG wurde am 20. Dezember 2012 abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag beruht auf der Offerte der I. AG vom 2. November 2012. Darin wird noch gestützt auf den Jahresabschluss 2011 von einer deutlichen Überschuldung und einer Konkursgefahr ausgegangen. Die Betreibung im Oktober 2012 wird nicht erwähnt. Mit dem Forderungskauf durch die I. AG sollte der D. und P. die Weiterführung des Geschäftes ermöglicht werden. Mit dem Forderungskauf allein konnten deren finanziellen Schwierigkeiten aber gar nicht behoben werden.