7.4.4. Mit dem KStA ist sodann – nicht nur (aber auch) wegen der Nichtverbuchung der Forderung im Abschluss der I. AG per 31. Dezember 2012 – von einem fiktiven Verkauf der Forderung an die I. AG auszugehen. Die fehlende (notwendige) Verbuchung allein zeigt, dass die I. AG selbst nicht von einem Forderungserwerb ausgegangen ist.