7.3.6. In den Verkauf der Liegenschaft Z. waren neben den Aktionären und dem Verwaltungsrat der Rekurrentin die D. (Aktionär und Verwaltungsrat P.) als Käuferin involviert. Der Verwaltungsrat der C. AG, G. gelangte in den Besitz einer Forderung über CHF 1.13 Mio. gegenüber der D. durch Forderungsabtretung (Forderungskauf und Zession vom 20. Dezember 2012) der Rekurrentin an die I. AG (Aktionär und Verwaltungsrat O.) und von dieser an G. (Zession vom 11. Januar 2013). Insoweit besteht eine enge wirtschaftliche Verbindung zwischen der Rekurrentin, G. und der D.. - 27 -