Das Periodizitätsprinzip verbietet eine Schmälerung der steuerbaren Gewinne mittels ausserordentlicher Abschreibungen oder Rückstellungen für künftige Ereignisse (vgl. Bundesgerichtsurteil vom 23. November 2015 2C_1101/2014], Erw. 3). Das Bundesgericht hat im genannten Urteil weiter ausgeführt: