6.3. 6.3.1. Das Bundesgericht äusserte sich im Urteil vom 28. März 2019 (2C_797/ 2018) zur Gewinn-/Verlustermittlung – jedoch bezogen auf einen selbständig Erwerbenden – wie folgt: "2. 2.1. Als geschäfts- oder berufsmässig begründete Kosten werden namentlich die ausgewiesenen Abschreibungen des Geschäftsvermögens abgezogen (vgl. Art. 10 Abs. 1 lit. a StHG).