Der Rangrücktritt wurde von G. im August 2013 rückwirkend auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 erklärt (Replik, S. 11, Art., Rz 18), obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht Gläubiger der D. war. 5.7. In der Bilanz 2013 der D. wurde das Darlehen der I. AG über CHF 1.13 Mio. nicht mehr ausgewiesen. Ebenfalls wurde kein Darlehen zu Gunsten von G. aufgeführt. Im Jahr 2013 muss damit die Rückzahlung des Darlehens an G. erfolgt sein. G. hat damit einen Kapitalgewinn von CHF 813'000.00 erzielt.