Der Verkauf wurde nach den Angaben der Rekurrentin an einem Treffen von O. und G. "über Weihnachten 2012 auf der Skipiste in X." vereinbart. O. fragte dabei G. an, ob er die Forderung gegen die D. übernehmen könne, "weil er den investierten Betrag von CHF 300'000.00 für ein unerwartetes anderes Engagement wieder benötigte. Herr G. willigte ein, so kam es zum Forderungskauf zwischen I. AG und G. vom 11. Januar 2013" (Replik, S. 7, Art. 5).