5.4. Mit Vertrag vom 20. Dezember 2012 verkaufte die Rekurrentin der I. AG die Forderung gegenüber der D. von CHF 700'000.00 zuzüglich Zinsen und Kosten für CHF 175'000.00. Der Forderungskaufvertrag wurde für die Rekurrentin von Q. unterzeichnet. Die Forderung von CHF 700'000.00 zuzüglich Zinsen wurde gleichentags an die I. AG zediert. Mit Valuta 27. Dezember 2012 wurde dem Konto der Rekurrentin bei der Bank F. eine Zahlung der I. AG von CHF 175'000.00 gutgeschrieben. Die Rekurrentin machte in der Erfolgsrechnung 2012 einen Debitorenverlust von CHF 525'000.00 als Finanzaufwand geltend.