5.3. Mit Schreiben vom 2. November 2012 offerierte die I. AG der Rekurrentin den Kauf der Darlehensforderung von CHF 700'000.00 für CHF 175'000.00. Dabei wurde auf die Überschuldung der D. per 31. Dezember 2011 verwiesen. Als Grund für ihr Engagement wurde von der I. AG die persönlichen Beziehungen zwischen der D. und der I. AG bzw. der beteiligten Aktionäre angegeben.