Vor diesem Hintergrund kann das Spezialverwaltungsgericht ohne weiteres Sachverhaltsprüfungen/-abklärungen, insbesondere Internetrecherchen, vornehmen. Werden solche Abklärungen vorgenommen ist sodann das Recht zur Stellungnahme zum Ergebnis (rechtliches Gehör) zu wahren. - 18 - 4.4.3. Mit Schreiben vom 14. September 2018 wurde dem KStA JP die Replik der Rekurrentin zur Kenntnisnahme und mit dem Hinweis, dass kein weiterer Schriftenwechsel stattfinde, zugestellt. Das Behauptungsverfahren war damit abgeschlossen.