4.3.3. Im Übrigen gilt bezüglich des beim Verkauf der Liegenschaft Z. im Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes in Sachen der C. AG (3-RV.2018.61) zur Verkehrswertschätzung Gesagte: "6.4. 6.4.1. Der Verkehrswert ist der Marktwert, der einem Vermögensobjekt am jeweiligen Stichtag zukommt. Es handelt sich um denjenigen Wert, der bei einer - 17 -