Bezüglich des Verkaufs der Liegenschaft Z. wurde auf die Ausführungen im Parallelverfahren der C. AG (3-RV.2018.61) verwiesen, ebenso bezüglich der Ausführungen "Rechtliche Würdigung: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung" und im Grundsatz betreffend "nahestehende Personen".