O. habe G. das Angebot gemacht, die Forderung von CHF 1.13 Mio. für CHF 300'000.00 zu übernehmen. Die von G. geleistete Zahlung sei - 13 - per 15. Januar 2013 ohne rückwirkende Valutierung erfolgt. Dementsprechend habe G. auch das Risiko eines vollständigen Forderungsverlustes im Konkursfall der D. getragen. Es treffe zu, dass Q. und O. im Rennteam D. tätig gewesen seien. Sie hätten jedoch dafür jederzeit kostendeckende Beiträge an die D. geleistet. Andere Fahrer hätten ihren Beitrag nicht bezahlt, was zum Finanzproblem der D. geführt habe.