Nachdem der Forderungsverlust bei der Rekurrentin mit der Abtretung an die I. AG bereits realisiert worden sei, habe mit dem Verkauf der Liegenschaft Z. zweifellos niemand G. nochmals begünstigen wollen. Die Aktionäre hätten nicht erkennen können, dass die Forderung von G. mit einem 10 Monate später erfolgten Verkauf der Liegenschaft Z. für - 11 - CHF 4.3 Mio. gedeckt würde. Die Aktionäre der Rekurrentin und der C. AG hätten von den Transaktionen nicht profitiert.