Es sei sodann für die Aktionäre klar gewesen, dass nach dem Sanierungsverkauf der Forderung gegenüber der D. an G., dieser von einem gewinnbringenden Verkauf der Liegenschaft durch die D. hätte profitieren können, bei einem Verlust jedoch unverändert das Risiko eines Forderungsverlustes getragen hätte. Nachdem der Forderungsverlust bei der Rekurrentin mit der Abtretung an die I. AG bereits realisiert worden sei, habe mit dem Verkauf der Liegenschaft Z. zweifellos niemand G. nochmals begünstigen wollen.