Die beiden Schwestergesellschaften unterhielten keinerlei Wertschriftenportefeuilles und würden das Finanzvermögen auch nicht anderweitig bewirtschaften. Die Rekurrentin und auch die C. AG gewährten jedoch seit Jahren Privatdarlehen an bekannte Drittpersonen (Privatpersonen und Unternehmungen), so auch an die D.. Das Darlehen an die D. sei das einzige in einer langen Reihe, welches zu Verlust gekommen sei. Das Darlehen sei am 1. November 2010 vereinbart worden. Die Liegenschaft Z. sei erst am 14. Juni 2011 gekauft worden.