Situation sei aus wirtschaftlicher Sicht in keinster Weise erklärbar. Der zeitnahe Rückkauf der Forderung durch G. über den Jahreswechsel als auch die fehlende Aktivierung der Forderung bei der I. AG zeigten, dass G. der eigentliche Käufer der vollen Darlehensforderung von CHF 1.13 Mio. gewesen sei.