Zum Darlehen wurde ausgeführt, dieses sei "via irreführender Kontenbezeichnung 'Konto 6750 Debitorenverluste' über einen genetteten Betrag von CHF 525'000.00 erfolgswirksam ausgebucht" worden. Die D. habe die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der I. AG in der Bilanz 2012 ausgewiesen. Demgegenüber sei die von der Rekurrentin an die I. AG abgetretene Forderung von CHF 700'000.00 in deren Bilanz nicht aktiviert worden. Weder die Aktivierung nach dem Bruttoprinzip, noch die Verbuchung der "genetteten" Forderung von CHF 175'000.00 seien erfolgt. Damit seien die Geschäftsvorfälle in der Rechnung der I. AG nicht ordnungsgemäss erfasst worden.