Die Rekurrentin habe in den vergangenen Jahren viele Darlehen an natürliche Personen und Gesellschaften vergeben. Diese Darlehen seien immer verzinst und zurückbezahlt worden. Die Rekurrentin sei wie alle anderen Gläubiger mit den finanziellen Schwierigkeiten der D. konfrontiert worden. In Berücksichtigung der Jahresrechnung, der Betreibungsregisterauszüge und einer externen Beurteilung habe die Rekurrentin beschlossen, der Sanierungsofferte der I. AG zuzustimmen. Die Sanierungsbedürftigkeit der D. sei nachgewiesen gewesen. Wie ausgeführt, stehe die A. AG der D. nicht nahe.