11.5. Die A. AG hat eine Stellungnahme einreichen lassen und den Verfahrensantrag gestellt, es sei ein nachgelagertes Behauptungsverfahren durchzuführen. 12. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2018.61 in Sachen C. AG und die Akten der B. AG (bis 11. April 2013 D. AG; nachfolgend: D.) für das Jahr 2013 beigezogen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2012. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).