6. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 7. Dem Gesuch der A. AG um Akteneinsicht vom 20. Juni 2018 wurde entsprochen. 8. 8.1. Mit Schreiben vom 3. August 2018 liess die A. AG um Edition von internen Akten oder mündlichen Protokollnotizen des KStA ersuchen. 8.2. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 6. August 2018 wurde der Editionsantrag abgewiesen. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der B. AG (bis 11. April 2013 D. AG; nachfolgend: D.) für das Jahr 2013 beigezogen. 10. Die A. AG hat eine Replik erstatten lassen.