5. Den Einspracheentscheid vom 19. Februar 2018 (Zustellung am 20. Februar 2018) hat die A. AG mit Rekurs vom 22. März 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen mit den Anträgen: "1. Die angefochtenen Entscheide seien aufzuheben; 2. (…) 3. Die Veranlagung der A. AG für das Jahr 2012 sei um den aufgerechneten Betrag von CHF 525'000.00 zu reduzieren. -3- je unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Aargau" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.