1. Mit Verfügung vom 9. Juni 2017 wurde die A. AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 207'549.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 1'437'900.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Dabei wurde eine "Forderungsabschreibung B. AG von CHF 525'000.00" zum deklarierten Reingewinn hinzugerechnet. Gleichzeitig wurde eine gewinnmindernde und kapitalbildende "Minusreserve auf Forderungsabschreibung B. AG" (als Gewinn versteuerte Reserve) von CHF 105'000.00 gebildet.