Sodann muss nicht näher darauf eingegangen werden, wie es der überschuldeten D. ohne Hilfestellung weiterer an einer Sanierung interessierter Personen gelang, ohne (genügende) Sicherheiten das Zahlungsversprechen der Bank E. vom 28. August 2013 über CHF 2.7 Mio. zu erlangen. 7.6.9. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes kann auf die Befragung von Zeugen verzichtet werden, wenn es sich dabei um der steuerpflichtigen Person Nahestehende handelt, von denen kaum ein unbeeinflusstes Zeugnis zu erwarten wäre (Entscheid vom 1. März 2012 [2C_785/2011]). Daher kann vorliegend auf die Befragung der angerufenen Zeugen verzichtet werden, soweit diese als nahestehend gelten.