Ebenso ist nicht auf die Frage einzugehen, ob die Rechnung der "S. AG" vom 15. Juli 2013 über CHF 43'750.00 gemäss Rechnungstext "Provision Vermittlung Verkauf Z." für die Vermittlung einer Käuferin oder als Provision für die Vermittlung von Mietern (vgl. Rekurs/Replik) bezahlt wurde, da – vorausgesetzt, dass überhaupt eine Leistung der "S. AG" (recte: AE. AG) erfolgte (etwas Anderes ist nicht nachgewiesen) – die Provision als Geschäftsaufwand gewinnmindernd zu berücksichtigen ist.