7.6.2. Für die Beurteilung, ob der Verkauf unter nahestehenden Personen erfolgte, sind die Abläufe bei der Rekurrentin, die Gegenstand dieses Verfahrens bilden, und bei der C. AG (Verfahren 3-RV.2018.63) zusammen zu betrachten. Daraus ergeben sich nur auf den ersten Blick zwei voneinander unabhängige Handlungsstränge.