Davon werden für grosszyklische Sanierungen aufgelaufene Rückstellung von CHF 816'560.00 in Abzug gebracht. Der mit CHF 5'433'300.00 ermittelte Realwert (Gutachten L., S. 6) bleibt vollständig unberücksichtigt. - 25 - Im Vergleich mit dem Gutachten M. ergeben sich insbesondere bei den für die Ertragswertberechnung verwendeten Mieteinnahmen und beim Kapitalisierungssatz (vor Bereinigung) erhebliche Differenzen. Einigkeit besteht annähernd beim Unterhaltsbedarf.