Gestützt auf das Gutachten AB. konnte die Rekurrentin auf den ersten Blick nur mit einem Kaufpreis von bis zu CHF 3 Mio. rechnen, auf den zweiten Blick musste sie aber bei Selbstnutzung der Liegenschaft Z. von einem – als schwer erzielbar bezeichneten – Preis von bis zu 3.8 Mio. ausgehen. Allein gestützt auf diese Angaben erscheint der Verkaufspreis von CHF 2.7 Mio. als offensichtlich zu niedrig. Das gleiche ergibt sich aus dem Umstand, dass der AB. AG kein Verkaufsmandat erteilt wurde, weshalb seitens der Rekurrentin offensichtlich von einem höheren Verkaufspreis als dem gemäss Gutachten AB. vorgeschlagenen Preis von CHF 3.0 Mio. (vgl. Schätzung AB., S. 7, Ziff.