6.7.3. Mit Schreiben vom 14. September 2018 wurde dem KStA JP die Replik der Rekurrentin zur Kenntnisnahme und mit dem Hinweis, dass kein weiterer Schriftenwechsel stattfinde, zugestellt. Das Behauptungsverfahren war damit abgeschlossen. Im Anschluss an das Behauptungsverfahren fand eine weitere Sachverhaltsprüfung/-abklärung durch das Spezialverwaltungsgericht statt mit dem Ergebnis, dass J. unter dem Aliasnamen AJ. wie Q. und O. als Rennfahrer für D. tätig war. In der Folge wurde diese Erkenntnis der Rekurrentin (Vertreter) mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 mit der Möglichkeit zur Stellungnahme, insbesondere betreffend "nahestehende Person", mitgeteilt.