6.6. In gleicher Hinsicht (vgl. Erw. 6.5.3) erhellt sich insbesondere mangels hinreichender Begründung die in der Replik pauschal geltend gemachte Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Eigentumsgarantie und des generellen Willkürverbots nicht. Auch insofern ist der Rekurs abzuweisen. - 19 - 6.7. 6.7.1. Es ist sodann auf den Antrag einzugehen, es sei betreffend die Frage der "nahestehenden Person" und der Internetrecherche des Spezialverwaltungsgerichtes (vgl. Erw. 2.10.) ein nachgelagertes Behauptungsverfahren durchzuführen.