Eine Liegenschaft mit einem absehbaren Leerstand stelle ein Risiko dar und eigne sich als Spekulationsobjekt. Einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft bleibe manchmal nichts Anderes übrig, als zur eigenen Rettung ein spekulatives Geschäft zu wagen. Der Spekulationswert von CHF 4.3 Mio. entspreche nicht dem Verkehrswert. Die Notiz von AC. auf dem Schreiben vom 6. Dezember 2016, "[e]s braucht keine Schätzung" bzw. "man versucht es", zeige deutlich, dass auch der Liegenschaftenschätzer des KStA mitgeteilt habe, die Schätzungen der L. AG, der M. AG und der AB. AG seien nicht anzuzweifeln.