Die "Vorwärtsstrategie" von J. als Hauptgläubiger der D. erscheine aufgrund der zeitlichen Abfolge konstruiert. Insbesondere sei davon auszugehen, dass das Protokoll der Verwaltungsratssitzung vom 14. Januar 2013 nacherstellt worden sei. Auch sei nicht von einem Ausstand von J. beim Liegenschaftsverkauf auszugehen, da der Kaufvertrag von Q. und J. unterzeichnet worden sei. Es sei nicht zu erklären, weshalb die D. die Liegenschaft als Spekulationsobjekt erworben habe. Ebenso sei nicht ersichtlich, weshalb eine vollständige Fremdfinanzierung ohne Sicherheiten durch die Bank E. zu Gunsten der sanierungsbedürftigen D. erfolgt sei.