Es sei sodann für die Aktionäre klar gewesen, dass nach dem Sanierungsverkauf der Forderung gegenüber der D. an J., dieser von einem gewinnbringenden Verkauf der Liegenschaft durch die D. hätte profitieren können, bei einem Verlust jedoch unverändert das Risiko eines Forderungsverlustes getragen hätte. Nachdem der Forderungsverlust bei der C. AG mit der Abtretung an die I. AG bereits realisiert worden sei, habe zweifellos niemand J. nochmals begünstigen wollen. Die Aktionäre hätten nicht erkennen können, dass die Forderung von J. mit einem 10 Monate später erfolgten Verkauf der Liegenschaft Z. für CHF 4.3 Mio. gedeckt würde.