Im Dezember 2012 habe niemand wissen können, dass die H. AG im Dezember 2013 CHF 4.3 Mio. für die Liegenschaft bezahlen werde. Im Jahr 2012 habe die Rekurrentin vielmehr vergeblich versucht, die Liegenschaft zu verkaufen, weil das Mietverhältnis mit der Mieterin per Ende 2013 auslief und eine Neuvermietung sich als schwierig erwiesen habe. J. als Gläubiger der Forderung gegenüber der D. und im Risiko des Forderungsverlustes stehend habe deshalb eine Vorwärtsstrategie mit dem Verkauf der Liegenschaft in Z. an die D. vorgeschlagen. J. sei im Verwaltungsrat in den Ausstand getreten.