Zudem ist J. auch persönlich mit den AA.-Gesellschaften verbunden. Zum einen wohnte Q. zeitweise bei J. in der Z-Strasse, V. wie die Lohnausweise der beiden Herren aus dem Jahr 2013 belegen. Da Q. mit der Aktionärin K. verheiratet ist, begründet auch dieser Sachverhalt eine nahestehende Verbindung. Auch die Tatsache, dass F. Aktionärin der AA.-Gesellschaften ist, begründet ein nahestehendes Verhältnis von J. gegenüber den AA.- Gesellschaften, da F. die getrennt lebende Ehefrau von J. ist.