Des Weiteren ist auch die wirtschaftliche Verbindung zur A. AG belegt, da J. zum einen Mitglied des Verwaltungsrats ist und zudem auch mit der operativen Geschäftsausübung der A. AG beauftragt ist, wie die unterschriebenen Jahresrechnungen der Jahre 2012, 2013 und 2014 belegen. Ein allfälliger Ausstand, in welchem sich J. gemäss der Einsprecherin befindet, folglich widerlegt.