Zum Verkauf der Liegenschaft Z. wurde dargelegt, als Vermittlerin des Verkaufs zwischen der Rekurrentin und der D. sei die S. AG (Aktionär: T.) aufgetreten. Den Verkauf der Liegenschaft von der D. und der H. AG habe P. mittels Nachbarschaftsbeziehungen vermittelt. Durch den Verkauf der Liegenschaft an die H. AG habe die D. einen Ertrag von CHF 1'738'536.00 erzielt. Nach Verrechnung des Verlustvortrages von CHF 751'908.00 habe der Reingewinn CHF 602'586.00 betragen. Damit sei es der D. möglich geworden, die von der C. AG abgeschriebene Forderung von CHF 700'000.00 an den Darlehensgläubiger J. zurückzuzahlen.