Dem Aktionariat und dem Verwaltungsrat der AA.-Gesellschaften sei bekannt gewesen, dass J. (Verwaltungsrat der Rekurrentin) die ursprüngliche Forderung der C. AG gegenüber der D. übernommen hatte, als er den Verkauf der Liegenschaft Z. an die D. vorgeschlagen habe. In Kenntnis dieser Tatsachen hätten die Aktionäre der Rekurrentin dem Verkauf der Liegenschaft für CHF 2.7 Mio. zugestimmt. Den Aktionären der Rekurrentin sei -8-