Auch die D. und der H. AG seien keine nahestehenden Personen. Im Zeitpunkt der Abtretung des der D. von der C. AG gewährten Darlehens sei die Darlehensnehmerin nachweislich sanierungsbedürftig gewesen, darum habe die C. AG die Sanierungsofferte der I. AG angenommen. Die C. AG stehe der D. nicht nahe.