Es bestehe der Verdacht, dass die Bewertung des KStA zum gleichen Ergebnis wie die genannten beiden Schätzungen gekommen und deshalb die Schätzung des KStA nicht zugestellt worden sei. Es sei nicht erklärt worden, weshalb das KStA eine eigene Liegenschaftsschätzung als nicht mehr notwendig und massgeblich erachtet habe.