3.3.2. Umstritten ist im Rekursverfahren damit ausschliesslich noch die Aufrechnung in der Veranlagung 2013 von CHF 1.6 Mio. (abzüglich zusätzliche Rückstellung von CHF 320'000.00 für Steuern) aus der Veräusserung der Liegenschaft in Z.. Darauf ist nachfolgend einzugehen. 4. 4.1. 4.1.1. Mit Kaufvertrag vom 8. August 2013 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 8. Oktober 2013 veräusserte die Rekurrentin der D. die Liegenschaft Grundstück Nr. xxxx im Halte von 2'250 m2, Büro- und Lagergebäude, an der V-Strasse 11 in Z. für CHF 2.7 Mio. (nachfolgend: Liegenschaft Z.). Der Beginn von Nutzen und Schaden wurde auf den 1. September 2013 festgelegt.