11.3. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 9. Dezember 2020 wurde die Frist für die Stellungnahme bis zum 14. Januar 2021 verlängert. 11.4. Auf Gesuch wurden der A. AG die seit der letzten Akteneinsicht dem Dossier beigefügten Akten in Kopie zugestellt. 11.5. Die A. AG hat eine Stellungnahme einreichen lassen und den Verfahrensantrag gestellt, es sei ein nachgelagertes Behauptungsverfahren durchzuführen. 12. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.2018.63 in Sachen C. AG beigezogen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: