je unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Aargau" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. 7. Dem Gesuch der A. AG um Akteneinsicht vom 20. Juni 2018 wurde entsprochen. 8. 8.1. Mit Schreiben vom 3. August 2018 liess die A. AG um Edition von internen Akten oder mündlichen Protokollnotizen des KStA ersuchen. 8.2. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 6. August 2018 wurde der Editionsantrag abgewiesen.