4. Mit Entscheid vom 19. Februar 2018 wies das KStA JP die Einsprache gegen die Veranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 ab. -3- 5. Den Einspracheentscheid vom 19. Februar 2018 (Zustellung am 20. Februar 2018) hat die A. AG mit Rekurs vom 22. März 2018 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit den Anträgen: "1. Die angefochtenen Entscheide seien aufzuheben; 2. Die Veranlagung der A. AG für das Jahr 2013 sei um den aufgerechneten Betrag von CHF 1'600'000.00 zu reduzieren. 3. (…)