1.2. Mit Verfügung vom 9. Juni 2017 wurde die A. AG vom KStA JP für die Kan- tons- und Gemeindesteuern 2013 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Reingewinn von CHF 1'909'162.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 1'397'484.00 (Anteil Kanton Aargau 100 %) veranlagt. Dabei wurden insgesamt CHF 1'603'600.00 (PA Auto CHF 3'600.00 und "unterpreislicher Verkauf LS Z.") zum deklarierten Reingewinn hinzugerechnet. Gleichzeitig wurde eine gewinnmindernde und kapitalbildende "Minusreserve unterpreislicher Verkauf LS Z." (als Gewinn versteuerte Reserve) von CHF 320'000.00 gebildet.